Titelbild Blogbeitrag Wie läuft die Abnahme einer Seifenküche ab

Wie läuft eigentlich so eine Abnahme der Seifenküche ab?

✅ Ein Überblick für alle, die ihre handgesiedeten Seifen – auch Gießseife ! – gewerblich in den Verkehr bringen möchten

Eine der Hürden, die Du vor dem Verkauf Deiner Seifen meistern darfst, ist die Abnahme Deiner sogenannten Seifenküche. Also den Räumlichkeiten, in denen Du Deine Seife bzw. Deine Kosmetik herstellst. Zu diesem Thema bekomme ich immer wieder Fragen, die ich in diesem Blogartikel, nach erfolgreicher Begleitung von fast 30 Kundinnen bei diesem Prozess, beantworten möchte. Rechtsgrundlage für alle Vorschriften rund um das Thema gewerblicher Herstellung von Kosmetika ist dabei vor allem die sogenannte „Kosmetikverordnung“.

Wann brauche ich eine abgenommene Seifenküche?

Eine abgenommene Seifenküche benötigst Du, sobald Du Deine Seifen „in den Verkehr bringst“. Was genau ist aber dieses „in den Verkehr bringen“?

In Abatz 2 Abschnitt g) und h)der Kosmetikverordnung ist das ganz genau erläutert:

 g) „Bereitstellung auf dem Markt“: jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines kosmetischen Mittels zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit;

h) „Inverkehrbringen“: die erstmalige Bereitstellung eines kosmetischen Mittels auf dem Gemeinschaftsmarkt;

Du siehst also: Es ist egal, ob Du für Dein Produkt Geld nimmst oder nicht. Auch die Abgabe von Seife im Rahmen einer Spendentombola für ein Tierheim oder aber als kostenlose Werbung für Deinen Kosmetiksalon fällt unter diese Bestimmungen. Und sobald Du Deine Seife auf dem Markt, über einen Onlineshop oder sonst wie verkaufst, fällst Du natürlich sowie unter diese rechtlichen Anforderungen.

❗ Achtung: Auch sogenannte Gießseifen unterliegen der Kosmetikverordnung – und damit denselben Anforderungen wie kalt oder heiß verseifte Seifen! Und auch die Herstellung von Kosmetika im Nebenerwerb oder als „Kleingewerbe“ entbinden nicht von der vollständigen Einhaltung aller Anforderungen!

Was ist die „Abnahme der Seifenküche“ überhaupt?

Bei der Abnahme Deiner Seifenküche handelt es sich um eine behördliche Überprüfung Deiner Herstellungsräumlichkeiten. Damit wird für den Verbraucher sichergestellt, dass die Produktion Deiner Seifen den geforderten Hygieneauflagen entspricht und für jede einzelne Charge nachvollziehbar ist. Grundlage hierfür ist wie bereits erwähnt die Kosmetikverordnung.

Zuständig für die Überwachung sind in der Regel die Veterinärämter. Zu diesen solltest Du Kontakt aufnehmen, bevor Du mit der Produktion Deiner Seifen beginnst.

Welche Räume sind geeignet?

Der Raum, den Du zur Herstellung Deiner Produkte nutzen möchtest, muss nicht nur gewerblich nutzbar sein (dafür wendest Du Dich an das Bauamt), sondern auch bestimmten hygienischen Anforderungen entsprechen. Und nein, dabei handelt es sich nicht einfach um eine saubere Küche.

Die Auslegung der Anforderungen sind von Behörde zu Behörde zum Teil unterschiedlich, aber es gibt einige Punkte, die fast alle voraussetzen. Dazu zählen

  • abwaschbare Oberflächen
  • Schutz vor Insekten und Schädlingen
  • getrennte Lagerung von Rohstoffen und verkaufsfertigen Produkten
  • eine geeichte Waage zum Abwiegen Deiner Rohstoffe und Endprodukte

Und weil ich immer wieder die Frage bekomme: Ja, auch in der „normalen“ Küche ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zu produzieren. Mit meinen Kunden bereite ich dafür immer besondere SOPs vor, die wir den Behörden vorab vorlegen. Darin ist zum Beispiel geregelt, wie vor und nach der Produktion gereinigt wird und wie die Arbeiten sich zeitlich voneinander abgrenzen. Und auch mit mehreren Imkern haben wir jetzt die Arbeitsräume sowohl für die Honig-Verarbeitung als auch die Kosmetikproduktion zugelassen. Vieles ist möglich, wenn man sich vorab Gedanken über potenzielle Risiken macht und diese mit den Behörden proaktiv bespricht.

Wie bereite ich meine Seifenküche auf die Abnahme vor?

Folgende Dinge kannst Du vorab erledigen, um den Abnahmetermin vorzubereiten:

  • Bereite alle Dokumente wie Chargendokumentation, Reinigungsplan, Schädlingsbekämpfungsplan etc. vor.
  • Mache Dir vorab Gedanken, wo genau Du was lagern möchtest, also Rohstoffe, Verpackungen, Seifen, die reifen und die verkaufsfertigen Produkte.
  • Räume die angedachten Räume leer und reinige sie gründlich.
  • Wenn bereits vorhanden Sicherheitsbewertungen Deiner Produkte, PIDs, CPNP.
  • Überlege Dir, welche weiteren Anforderungen der GMP für Dich realistisch umsetzbar sind.

Der Begriff GMP (Good Manufacturing Practice, also „Gute Herstellungspraxis“) klingt erstmal nach Industrie, Labor und DIN-genormten Edelstahlwänden – ist aber in der Praxis für kleine Herstellerinnen deutlich einfacher umsetzbar, als viele denken.

Die Kosmetikverordnung schreibt in Artikel 8 vor, dass alle kosmetischen Mittel nach GMP hergestellt werden müssen. Ziel ist dabei nicht Perfektion, sondern Sicherheit, Sauberkeit und Nachvollziehbarkeit.

Aber was bedeutet das konkret für Dich?

Ganz einfach: Du solltest sicherstellen, dass

  • Deine Produkte immer unter hygienischen Bedingungen hergestellt werden,
  • Du gleichbleibend arbeitest (also nicht mal so und mal so),
  • Du potenzielle Risiken erkennst und minimierst,
  • und dass Du bei Bedarf nachweisen kannst, wie Du gearbeitet hast.

Ganz zentral dabei ist die Dokumentation.
Das bedeutet: Du musst nicht nur ordentlich arbeiten – Du musst auch zeigen können, wann, wie und unter welchen Bedingungen Du gearbeitet hast. Und zwar schriftlich. In der Praxis sind das z. B. ein Reinigungsplan, den Du regelmäßig abhakst oder Herstellungsprotokolle mit Rohstoffchargen, Datum, Uhrzeit, Herstellungsmenge.

In meinen Begleitungen erstelle ich dazu mit meinen Kundinnen z. B. SOPs (Standardarbeitsanweisungen) – also kurze Schritt-für-Schritt-Pläne, die den Herstellungsablauf dokumentieren.

Wichtig zu wissen:
Du brauchst keine offizielle Zertifizierung, kein ISO-Siegel und auch keinen externen Auditbericht, um „GMP-konform“ zu arbeiten.
Entscheidend ist allein, dass Deine Prozesse den Grundprinzipien der guten Herstellungspraxis entsprechen – und Du das im Zweifel belegen kannst.

Wenn Du diese Struktur einmal sauber aufsetzt, ist GMP kein Stressfaktor mehr – sondern Dein Sicherheitsnetz, keine wichtigen Arbeitsabläufe im Alltag zu vergessen.

Hinweis für Gießseife: Auch bei Verarbeitung von Fertigbasen gelten dieselben Hygiene- und Dokumentationspflichten wie bei Laugenverseifung

Ablauf der Abnahme/Kontrolle durch die Behörde

Zum vereinbarten Termin kommen ein oder mehrere Mitarbeiter der Behörde vorbei, um Deine Räume zu begutachten. Sie sehen sich Deine Unterlagen an und weisen Dich auf mögliche Mängel hin. Diese kannst Du dann beheben, um die endgültige Abnahme zu erhalten. Leg Dir also unbedingt Stift und Zettel bereit, um alles aufzuschreiben. In den meisten Fällen bei meinen Kundinnen war es jedoch so, dass die Küche bereits beim ersten Besuch abgenommen wurde.

So ein Termin ist meist in weniger als einer Stunde erledigt. Was genau die Behörden erwarten, um einen Raum als geeignet zu beurteilen, ist leider nicht bundeseinheitlich, sondern individuell. Daher lohnt sich die vorherige Kontaktaufnahme, um so gut wie möglich vorbereitet zu sein und unnötige Kosten zu vermeiden.

Welche Kosten entstehen für mich durch die Abnahme?

Die Abnahme selber ist kostenfrei. Kosten entstehen natürlich, wenn Du Deinen Raum vorbereiten musst, also z.B. Deine Wände streichst, ein neues Waschbecken einbaust oder eine geeichte Waage kaufst.

Wie geht’s nach der Abnahme weiter?

Solltest Du auf eine schriftliche Bestätigung warten, so muss ich Dich enttäuschen. Die gibt es wenn dann nur auf Nachfrage. Aber Du hast einige weitere Pflichten:

  • Neben der Abnahme der Seifenküche musst Du die Aufnahme Deiner Produktion zusätzlich behördlich melden. Das geschieht oft bei einer anderen Behörde, als derjenigen, die für die Überwachung zuständig ist. Eine genaue Auflistung der Behörden findest Du hier beim BVL.
  • Zusätzlich musst Du natürlich für alle Deine Rezepte eine Sicherheitsbewertung erstellen lassen, die von einem Labor oder Sicherheitsbewerter ausgestellt werden. (Oder aber Du kommst zu mir in den ShootingStar und hast direkt die ersten 5 mit dabei 😉)
  • Anschließend musst Du Deine Produkte noch in der Datenbank CPNP einpflegen. Auch das wirkt auf den ersten Blick schwieriger, als es ist. Mit ein wenig Anleitung kannst Du das ohne Dein Labor machen, auch wenn viele diesen Service kostenpflichtig anbieten.

Fazit

  • Die Abnahme Deiner Seifenküche ist gesetzlich vorgeschrieben – aber mit sorgfältiger Vorbereitung gut machbar
  • Du denkst über eine gewerbliche Produktion nach, bist aber unsicher, was Deine Räumlichkeiten angeht? Dann biete ich Dir an, den „Seifenküchen-Check-In“ zu buchen. In diesem treffe ich mich live über Zoom oder WhattsApp mit Dir und wir sehen und gemeinsam Deine Räume an. Wir besprechen, welche Dinge für Dich relevant sind, um GMP-konform arbeiten zu können und ich stelle Dir eine Checkliste zur Verfügung. Außerdem bekommst Du von mir alle notwendigen Dokumente wie Chargendokumentation, Hygieneplan etc. als Vorlagen zur Verfügung, die Adresse der für Dich zuständigen Behörden sowie all meine Tipps und Tricks aus fast 30 begleiteten erfolgreichen Abnahmen mit meinen Kundinnen. Schreib mir einfach eine E-Mail an info@jessicamaas.de mit dem Betreff „Check-In“ und gemeinsam gehen wir das Ganze an!

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